AGB
Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote,Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen,sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
5. Für Schäden, die durch die Tiergefahr entstehen haftet alleine der Halter. Dieser kennt sein Tier am besten und ist verpflichtet dem Fotograf vollumfänglich über mögliche Risiken aufzuklären. Mit Vertragsabschluss willigt der Kunde in einen Haftungsausschluss für den Fotografen ein, sollten Schäden durch seine Tiere entstehen. Der Kunde ist verpflichtet jederzeit die Sicherheit für die Durchführung des Shootings und des Fotografen zu gewährleisten.
Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar des ausgewählten Paketes.
Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM).
2. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.
Buchen, Anzahlung, Ausfallgebühren
1. Beim Buchen eines Fotoshootings wird eine Anzahlung von 20% des Paketes fällig. Dies dient zur Absicherung vom Kunden und vom Fotografen.
Für die Anzahlung hat man 7 Werktage Zeit, folgt in dieser Zeit keine Zahlung, verfällt der Termin.
2. Im Falle einer Absage eines gebuchten Shootings gelten folgende Stornobedingungen:
- ab 7 Tage wird die Anzahlung einbehalten.
- ab 2 Tage / 48 Stunden vor dem Termin ist der volle Preis zu bezahlten.
Kann der Kunde für einen Ersatz sorgen (Freundschaftswerbung) oder der Fotograf den Termin anderweitig vergeben, entfallen die Stornogebühren.
Falls man sich entschließt innerhalb 2 Monaten das Shooting zu absolvieren, entfällt die Anzahlung.
Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Kunde) oder Todesfall (Familie, Tier), die zu einer Absage des Shootings führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
3. Muss das Shooting aufgrund des Wetters oder anderer unvorhersehbarer Umstände kurzfristig abgesagt werden, schlägt der Fotograf einen möglichst zeitnahen, verfügbaren Ersatztermin vor. Ob das Shooting wetterbedingt durchgeführt werden kann, liegt im Ermessen des Fotografen. In diesem Fall fallen keine Gebühren für eine Umbuchung an.
Auftragsproduktionen
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
2. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Kunden ausgewählt. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen
4. Der Fotograf hat folgende Bearbeitungszeit für die Pakete angegeben:
Paket S - bis zu zwei Wochen
Paket M - bis zu drei Wochen
Paket L - bis zu vier Wochen
Kann der Fotograf diese Zeiten nicht einhalten, wird der Kunde umgehend informiert.
5. Das Zahlungsziel ist entweder Bar am Tag des Fotoshootings zu entrichten oder per Überweisung. Hierzu erhält man eine extra Rechnung mit weiteren Informationen und Überweisungsdaten.
Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Der Kunde ist außerdem damit einverstanden, dass er das vom Fotografen gelieferten Bildmaterial ohne Erlaubnis des Fotografen weder zu bearbeiten noch in sonst einer Hinsicht zu verändern hat. (z.B. Filter von Facebook, Instagram)
Sonst ist eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen
7. Der Kunde erkennt an, dass er das vom Fotografen gelieferten Bildmaterial in Social Media Plattformen nur mit Wasserzeichen zu veröffentlichen hat und ggf. die Seite des Fotografen verlinkt. Daher erhält der Kunde das Bildmaterial 1x mit Wasserzeichen (für Social Media) und 1x ohne Wasserzeichen (zur privaten Nutzung).
Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Jede über Ziffer 2. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Platzierung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
8. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
9. Wenn vereinbart wurde dass die Bilddaten vom Fotografen nicht als Werbung / zur Veröffentlichung genutzt werden dürfen, ist ein Aufpreis von 50% des Honorars fällig.
Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.